Alle Anwälte unserer Sozietät tragen die Bezeichnung "Fachanwalt". Wir gewährleisten so eine hohe Qualität unserer rechtlichen Beratung und anwaltlichen Tätigkeit.
Die Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Anwaltskammer verliehen. Voraussetzung ist der Nachweis besonderer theoretischer und praktischer Erfahrungen. Für den Nachweis der theoretischen Kenntnisse müssen Lehrgänge über mindestens 120 Zeitstunden besucht werden. Zusätzlich sind schriftliche Prüfungen zu bestehen. Die nachzuweisenden praktischen Erfahrungen beinhalten je nach Fachgebiet zwischen 100 - 120 bearbeitete Fälle. Voraussetzung ist ferner eine 3-jährige Zulassung als Rechtsanwalt. Um die so erworbenen Fachanwaltsbezeichnungen zu bewahren und die Qualität zu sichern, ist gegenüber der Anwaltskammer jährlich der Nachweis von mindestens 10 Fort- und Weiterbildungsstunden zu erbringen.