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Vorsorgevollmacht

Ab dem 18. Lebensjahr sind wir volljährig. Von da ab können nur wir selbst rechtsgeschäftliche Erklärungen abgeben. Weder Ehepartner noch Kinder sind berechtigt, uns zu vertreten. Auch nicht im Krankenhaus, wenn eine Operation ansteht und wir nicht ansprechbar sein sollten.

Das geht nur mit einer ausdrücklichen Vollmacht. Diese sollte jeder ab 18 haben. Sonst droht im Falle von Unfall oder Krankheit die Bestellung eines Betreuers durch das Betreuungsgericht.

Sie brauchen keine Sorge zu haben: es gibt Möglichkeiten, die Vollmacht so zu erteilen, dass Sie nicht jetzt schon das Risiko tragen, dass Ihre Kinder mit der Vollmacht Dinge tun, die Sie nicht wollen.

Auch geben Sie mit einer Vollmacht Ihre Fähigkeit nicht auf, solange Sie wollen/oder können, selbst zu entscheiden.